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III INTERNATIONALER AKKORDEONWETTBEWERB ZUM GEDENKEN AN ANDRZEJ KRZANOWSKI
UNTER DER SCHIRMHERRSCHAFT DES MINISTERS FÜR KULTUR UND NATIONALES ERBE BOGDAN ZDROJEWSKI SOWIE UNTER DER EHRENSCHIRMHERRSCHAFT VON GRA¯YNA KRZANOWSKA Czechowice – Dziedzice vom 29. September bis 2. Oktober 2010 WETTBEWERBSORDNUNG 1. Ort des Wettbewerbs Polen. Czechowice - Dziedzice (Heimatstadt von Andrzej Krzanowski). Der Wettbewerb findet im Rahmen des XX Herbstmusikfestivals „Alkagran 2010" statt. Die Vorentscheidung im Rahmen des Wettbewerbs findet im Saal des Städtischen Kulturhauses statt.
2. Organisatoren des Wettbewerbs Stadtamt in Czechowice-Dziedzice Städtisches Kulturhaus in Czechowice-Dziedzice Kleine Musikakademie in Czechowice-Dziedzice Zusammenarbeit Staatliche Allgemeinbildende Musikschule 1. und 2. Grades „Stanis³aw Moniuszko” in Bielsko-Bia³a Polnischer Musikverlag AG, Krakau Polnischer Akkordeonverein 3. Ablauf des Wettbewerbs I Runde: 29. September – 1. Oktober 2010 II Runde: 2. Oktober 2010 Bekanntgabe der Ergebnisse, Preisverleihung sowie das Konzert der Preisträger: 2. Oktober 2010 4. Anschrift des Wettbewerbs Miejski Dom Kultury w Czechowicach-Dziedzicach, Internationaler Akkordeonwettbewerb zum gedenken an Andrzej Krzanowski, ul. Niepodleg³o¶ci 42 43-502 Czechowice-Dziedzice Telefon/Telefax +48(32)215 32 85 +48(32)215 32 85 www.alkagran.pl, biuro@alkagran.pl 5. Wettbewerbsjury Die Mitglieder der Jury werden zu einem späteren Termin bekanntgegeben. Die Jury wird anhand der Arbeitsordnung des III Internationalen Akkordeonwettbewerbs zum gedenken an Andrzej Krzanowski entscheiden. Die Beschlüsse der Jury sind unanfechtbar und endgültig. 6. Teilnahmebedingungen Der Wettbewerb steht Akkordeonisten aller Nationen offen, die 1980 und später geboren sind. Die Jury wird die Anzahl der zu der zweiten Runde qualifizierten Teilnehmer bestimmen. Die Wettbewerbskandidaten sind verpflichtet zu: a) Ausfüllen des Anmeldeformulars –Teilnahmekarte auf der Webseite www.alkagran.pl und Beifügen eines Fotos (JPG – Datei, Bildauflösung min. 640x480 Pixel) bis zum 20. Juni 2010. b)Entrichtung der Wettbewerbsgebühr in Höhe von 40 Euro oder des Gegenwerts in PLN (gemäß Wechselkurs der Polnischen Nationalbank NBP vom Einzahlungstag) auf das Konto: Miejski Dom Kultury, ING Bank ¦l±ski S.A., Czechowice-Dziedzice Nr. 84 1050 1256 1000 0001 0263 5281, Kennwort: „Konkurs” bis zum 20. Juli 2010 (nach der Bestätigung der Übereinstimmung der eingesandten Teilnahmekarte mit der Wettbewerbsordnung durch die Organisatoren). c) Vorbereiten des Wettbewerbsprogramms gemäß des Wettbewerbsrepertoires d) Unterzeichnung einer Erklärung vor dem Auftritt beim Wettbewerb im Festivalbüro über die Zustimmung zu den Bedingungen laut Wettbewerbsordnung sowie de r Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten zu Zwecken der Werbung für den Wettbewerb, entsprechend dem Gesetz vom 29.08.1997 „Über den Schutz personenbezogenen Daten” (lt. Gesetzblatt. vom 2002 Nr. 101 Absatz 926). Nur Personen, die die Kriterien der Wettbewerbsordnung erfüllen, werden zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen. 7. Repertoire - Anforderungen Das Wettbewerbsprogramm darf nur Kompositionen für Akkordeon solo beinhalten. Runde I 1. Andrzej Krzanowski – Triptychon, Teil I – Präludium, Teil II – Kanon, Teil III – Postludium (III Buch für Akkordeon, PWM, 1982), ca 10’ 2. Eine virtuose Komposition, die frei gewählt wird. (Transkription wird zugelassen). 3. Die Komposition eines Komponisten aus dem Land, aus welchem der Teilnehmer kommt oder das von ihm vertreten wird. Gesamtdauer des für die Runde I vorgesehenen Programms: bis 30 Minuten. Runde II 1. Eine oder mehrere frei gewählte Kompositionen von Andrzej Krzanowski (außer Relief I). Es ist möglich einen oder einige Teile des Zyklus zu wählen. 2. Freies Programm, das sich aus einer oder mehreren Kompositionen im Original für Akkordeon solo zusammensetzt. Es werden auch Kompositionen zugelassen, die für Akkordeon solo komponiert wurden unter Anwendung elektronischer Technologien (in diesem Fall gewährleisten die Organisatoren ausschließlich eine Verstärkung im zwei-Kanal-Stereo-System). Gesamtdauer des für die Runde II vorgesehenen Programms: bis 40 Minuten Es wird zugelassen, das Wettbewerbsrepertoire nach Noten vorzutragen. Die Kandidaten sind verpflichtet zwei Kopien der ausgeführten Kompositionen vorzulegen (außer Kompositionen von A. Krzanowski). Die Liste der veröffentlichten Akkordeonkompositionen ist auf Webseite www.alkagran.pl zu finden. 8. Die Auftrittsfolge Die Teilnehmer werden in alphabetischer Reihenfolge auftreten. Der Buchstabe, der anfangen soll, wird am 31. Juli 2010 per Los gewählt, worüber die Wettbewerbsteilnehmer auf der Webseite des Wettbewerbs unter der Ikone des Vorentscheids informiert werden. Die Auslösung des Anfangsbuchstabes des Namens eines Teilnehmers der Runde II findet nach Bekanntgabe der Ergebnisse aus Runde I statt. 9. Preise Die Preisgelder für die Gewinner des Wettbewerbs betragen 30.000 Zloty. Vorgesehen sind: I Preis 15.000 Zloty II Preis 10.000 Zloty III Preis 5.000 Zloty Falls die Preise von der Jury ex aequo vergeben werden, werden die Organisatoren des Wettbewerbs die Höhe der Preise bestimmen. Falls irgendeine der Preise nicht vergeben werden sollte, behält sich die Jury das Recht vor, zusätzliche Preise oder Auszeichnungen zu vergeben. Es ist auch ein Sonderpreis für die beste Interpretation der Kompositionen von Andrzej Krzanowski vorgesehen. Die Preise unterliegen der Besteuerung gemäß der aktuellen Vorschriften. Allen Teilnehmern des Wettbewerbs werden Diplome ausgehändigt. Die preisgekrönten Teilnehmer werden am Preisträgerkonzert teilnehmen. 10. Aufnahmen für Rundfunk, Fernsehen sowie zu archivalen Zwecken Die Organisatoren des Wettbewerbs behalten sich das Recht zu Tonaufnahmen der Wettbewerbsbeiträge und zu deren Veröffentlichung in den Medien vor. 11. Unterbringungskosten Während der ersten Runde tragen die Wettbewerbsteilnehmer die Kosten der Fahrt und Unterkunft. Die Organisatoren übernehmen die Kosten für das Hotel und Verpflegung für die Teilnehmer, die zur zweiten Runde qualifiziert werden (zwei Übernachtungen und Vollpension am 2. Oktober). 12. Ordnungsbestimmungen Bei Differenzen in der Auslegung der Wettbewerbsordnung werden die Zweifel gemäß Wettbewerbsordnung in der polnischen Sprache entschieden.
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